Nutzen Sie unser breites Angebot für Ihre individuellen Ansprüche.
Unsere
DIENSTLEISTUNGEN
Beratung
Unsere Experten beraten ausländische Unternehmen bezüglich der Umsetzung geplanter umsatzsteuerrelevanter Geschäftsvorgänge in Italien zu allen spezifischen Problematiken. Wir haben die notwendige Expertise für die Abwicklung innergemeinschaftlicher Dreiecks- und Reihengeschäfte.
Wir beraten italienische Unternehmen zu umsatzsteuerlichen Fragen, die das Ausland betreffen, vor allem den deutschsprachigen Raum, aber auch andere europäische und nicht-europäische Länder.
Unternehmen, die in mehreren Ländern mit unterschiedlichen Mehrwertsteuerproblematiken konfrontiert sind, unterstützen wir beratend durch Networking mit Mehrwertsteuerexperten in anderen europäischen Ländern.
Darüberhinaus bieten und erarbeitet Vatrim auch Gesamtlösungen für internationale Steuerangelegenheiten in der Europäischen Union und weltweit.
Prüfung
Wir prüfen für Ihr Unternehmen die umsatzsteuerliche Relevanz der geplanten Geschäftsvorgänge in Italien und in anderen Ländern.
Wenn Ihr Unternehmen Versandhandelsgeschäfte plant, prüfen wir für Sie die eventuelle Überschreitung der Schwellenwerte für E-Commerce-Umsätze.
Um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen geltende Steuervorschriften in Italien einhält, übernehmen unsere Experten die Prüfung der Umsatzsteuer-Compliance.
Registrierung
Wenn die Prüfung der geplanten Geschäftsvorgänge die Notwendigkeit der Registrierung bei den italienischen Steuerbehörden ergibt, unterstützen wir Ihr Unternehmen bei der Beantragung der Mehrwertsteuernummer.
Wenn zur Erfüllung der umsatzsteuerlichen Meldepflichten die Ernennung eines Steuervertreters erforderlich ist, beraten wir Sie oder übernehmen die Steuer-/Fiskalvertretung für Ihr Unternehmen.
Buchhaltung
und periodische Erklärungen
Wenn Sie weder die Zeit noch die Personalressourcen aufbringen wollen, um sich für Ihre Auslandsgeschäfte in komplexe Steuerthemen einzuarbeiten, sind wir in der Lage, die komplette Mehrwertsteuerbuchhaltung für Ihr Unternehmen zu übernehmen. Einschließlich Prüfung der gelieferten Unterlagen und Daten auf Kohärenz und Konformität.
Zur Erfüllung aller wiederkehrenden Verpflichtungen übernehmen wir die Vorbereitung, Erstellung und periodische Einreichung aller vorgeschriebenen Erklärungen, wie etwa Umsatzsteuererklärungen, Mitteilung der Mehrwertsteuerdaten, Intrastat-Meldungen.
Die Berater der Vatrim sind als Intermediäre berechtigt den Bestätigungsvermerk auszustellen.
Rückerstattung und Abtretung
von Erstattungsansprüchen
Im Falle eines Mehrwertsteuerguthaben bzw. Vorsteuerforderungen gegenüber den Finanzbehörden übernehmen wir die Erstellung und Einreichung der Anträge auf Rückerstattung und begleiten das Verfahren bis zur Auszahlung. Wir unterstützen Sie auch beim Einholen erforderlicher Bankbürgschaften und Versicherungsgarantien.
Wenn die Voraussetzungen für eine Abtretung von Mehrwertsteuerforderungen gegeben sind, übernehmen wir die notwendigen Kontakte mit Behörden und Factoring-Gesellschaften.
Behördenkontakte
und Steuerstreitverfahren
Wenn direkte Kontakte erforderlich werden, übernehmen wir für Sie Korrespondenz und Verhandlungen mit den ausländischen Steuerbehörden. Auch für den Fall, dass die Steuerposition Ihres Unternehmens zum Beispiel wegen fehlender steuerlicher Registrierung oder fehlerhafter MwSt.-Erklärung nachträglich berichtigt oder die Rückvergütung ausstehender Vorsteuerbeträge eingefordert werden muss.
Sollte es bei Forderungen gegen die Finanzbehörden oder wegen Beanstandung Ihrer Steuerposition zu Streitigkeiten kommen, stehen die Rechtsexperten von Vatrim Ihnen mit rechtlicher Beratung und Verteidigung bei eventuellen Steuerstreitverfahren zur Seite.